Allgemeine Vereinsbedingungen in Kürze
Stand: Oktober 2025 | Verbindliche Sprache: Deutsch
Verantwortlich: Verein House of Humanity (HoH), Luzern, Schweiz
Dies ist eine Kurzfassung. Rechtsverbindlich ist die vollständige Allgemeine Vereinsbedinungen (AVB).
- Geltungsbereich und Zweck
Diese AVB gelten für alle Aktivitäten von HoH – digital und vor Ort. Dazu zählen Veranstaltungen, Kurse, Einsätze, Beratungen, Kooperationen, Kommunikations‑ und Online‑Dienste. Sie richten sich an Mitglieder, Durchführende, Teilnehmende, Auftraggebende, Partner und Interessierte. HoH ist ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz im Kanton Luzern. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
Begriffe:
Auftraggebende = beziehen eine Leistung.
Durchführende = erbringen Leistungen selbständig.
Mitglieder = Personen/Gremien gemäss Statuten.
Teilnehmende = nehmen an Angeboten teil.
- Haltung, Werte und Verantwortung
Wir handeln achtsam, transparent und verantwortungsvoll. Menschlichkeit, Eigenverantwortung, Gegenseitigkeit, Neutralität und Nachhaltigkeit prägen unser Handeln. Wer bei HoH mitwirkt, lebt diese Werte in Zusammenarbeit, Kommunikation und im Umgang mit Dritten.
- Mitgliedschaft und Teilnahme
Mitglied werden können natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen, die unsere Werte teilen. Teilnahme und Mitgliedschaft bedeuten Anerkennung dieser AVB. Minderjährige und schutzbedürftige Personen nehmen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung teil. Vertrauliche Informationen bleiben geschützt. Bei Verstössen gilt ein gestuftes Vorgehen bis zum möglichen Ausschluss durch den Vorstand mit Weiterzugsmöglichkeit an die Mitgliederversammlung.
- Rolle von HoH
HoH ist Vermittler, Organisator und Gastgeber. Keine Arbeitgeberrolle. Kein Personalverleih. Keine Anstellungsvermittlung. Zur Erfüllung eigener Aufgaben kann der Verein Personal anstellen. Abrechnung ohne Inkasso:
– Position A – Leistung: Rechnung im Namen und auf Rechnung der Durchführenden. Zahlung direkt an deren IBAN.
– Position B – Vereinsleistung: Anteil für Organisation, Qualität und Abwicklung. Separate Rechnung von HoH an Auftraggebende.
– Modus C – Ehrenamt/Pro bono: A = CHF 0. B‑Pauschale = CHF 30 pro Einsatz oder Anlass.
Kundengelder für A laufen nie über HoH. Auf Wunsch kann HoH mit Vollmacht ohne Inkasso Offerten, Vereinbarungen und Rechnungen A erstellen und Erinnerungen versenden.
- Preise, Gebühren und Solidarität
Durchführende legen die Preise für A fest. B beträgt in der Regel 10–20 % des rabattierten A‑Preises und wird separat von HoH in Rechnung gestellt. Spesen und Material gehören zu A. Mitglieder können von Preisnachlässen profitieren. Der Mindeststundensatz nach Rabatt liegt in der Regel bei CHF 30. Zahlungsziel B: 30 Tage. Kleinstbeträge unter CHF 10 werden gesammelt. Mahnungen für A kann HoH mit Vollmacht versenden. Es fallen keine Zinsen oder Gebühren an. Ein Teil der B‑Einnahmen stärkt Rücklagen und den Solidaritätsfonds.
Mehrwertsteuer: Umsatzsteuerlich betrifft nur B den Verein. A bleibt unberührt, da im Namen und auf Rechnung der Durchführenden fakturiert wird. HoH weist B exkl. oder inkl. MWST aus – abhängig vom Registrierungsstatus. Für gemeinnützige Organisationen gilt die gesetzliche Schwelle von CHF 250’000, für übrige Unternehmen CHF 100’000. Freiwillige Registrierung von HoH ab CHF 100’000 B‑Jahresumsatz ist möglich.
Fair Use / Buy‑out: Wollen Auftraggebende und Durchführende längerfristig ausserhalb von HoH zusammenarbeiten, kann einmalig 15 % des erwarteten 12‑Monats‑Volumens als Buy‑out vereinbart werden. Schriftliche Vereinbarung erforderlich.
- Buchungen, Stornierungen und Änderungen
Buchungen sind verbindlich, sobald sie bestätigt sind. Fällt eine Leistung wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt aus, wird ein Ersatztermin gesucht. Andernfalls entfällt die Zahlungspflicht bei Nachweis. Storno‑Regeln:
– Bis 48 Stunden vor Beginn: kostenlos.
– 48–24 Stunden vor Beginn: 50 %.
– Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100 %.
Rückerstattungen B erfolgen über HoH innerhalb von 14 Tagen über denselben Zahlungsweg. Rückerstattungen A erfolgen direkt zwischen den Parteien. Mit Vollmacht koordiniert HoH den Prozess ohne Inkasso.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
HoH bearbeitet Personendaten nur zweckgebunden für Vereinsführung, Vermittlung, Abrechnung, Sicherheit und Kommunikation. Grundlage ist das DSG und – soweit anwendbar – die DSGVO. Betroffenenrechte werden gewahrt. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AVB und online abrufbar.
- Sicherheit, Schutz und Wohlbefinden
Tätigkeiten mit besonderem Risiko werden nur von geeigneten Personen ausgeführt. Vorfälle und Grenzüberschreitungen werden vertraulich aufgenommen und sorgfältig bearbeitet. Bei Bedarf beziehen wir Fachstellen oder Behörden ein. Für Vereinsveranstaltungen besteht eine angemessene Haftpflichtversicherung. Ein dem Anlass angemessenes Sicherheits‑ und Risikomanagement wird sichergestellt.
- Kommunikation und Öffentlichkeit
Offizielle Aussagen im Namen von HoH erfolgen durch den Vorstand oder beauftragte Personen. Foto, Ton und Video nur mit Einwilligung. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Inhalte auf Vereinskanälen müssen respektvoll sein. Rechtswidrige, diskriminierende oder schädigende Beiträge werden moderiert oder entfernt. Logos und Materialien von HoH dürfen nur mit Zustimmung genutzt werden. Einfache, unentgeltliche Nutzungsrechte für Dokumentation und Kommunikation können eingeräumt werden. Weitergehende Nutzungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
- Haftung und Eigenverantwortung
Jede Person trägt Verantwortung für ihr Handeln. HoH haftet nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im eigenen Verantwortungsbereich. Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingendes Recht – insbesondere bei Personenschäden – bleibt vorbehalten. Durchführende stellen sicher, dass ihre Angebote gesetzeskonform und fachlich einwandfrei sind und halten den notwendigen Versicherungsschutz aufrecht.
- Änderungen
Die AVB werden versioniert veröffentlicht und bei Bedarf angepasst. Inkrafttreten mit Veröffentlichung. Die Mitgliederversammlung hat ein Vetorecht von 30 Tagen. Sicherheits‑ und Datenschutzanpassungen können ausnahmsweise sofort wirksam erklärt werden.
- Schlussbestimmungen, Zeichnung und Gerichtsstand
Bleibt eine Bestimmung unwirksam, gilt eine Regelung, die dem Zweck möglichst nahekommt. Mit Nutzung, Teilnahme oder Zusammenarbeit werden die AVB anerkannt. Rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Vereins erfolgen gemäss Kollektivunterschrift zu zweien.
